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Infos aus erster Hand vom 7. Januar 2026
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SRV organisiert Roundtable
mit den Kundengeldabsicherern
Auf Initiative des SRV wurde im Dezember ein Roundtable mit den Verantwortlichen der Kundengeldabsicherungen organisiert, um gemeinsam die Weichen für die Zukunft zu stellen. Mit dabei waren Marco Amos (Garantiefonds der Schweizer Reisebranche), Luc Vuilleumier (Swiss Travel Security), Sonja Laborde (Travel Professional Association) und Marcel Gsell (Fair Reisegarant).
Im Zentrum stand die Frage, wie sich die Kundengeldabsicherer im Hinblick auf eine mögliche Reform des Pauschalreisegesetzes (PRG) künftig positionieren sollen.
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In einer offenen und konstruktiven Diskussion wurden mögliche Reformansätze, gemeinsame Positionen sowie ein koordiniertes Vorgehen im Gesetzgebungsprozess erörtert. Bei der Reform des Pauschalreisegesetzes ist das Ziel, eine praxisnahe und verhältnismässige «Schweizer Lösung» zu ermöglichen und eine kostenintensive sowie bürokratische Übernahme von EU-Vorgaben zu vermeiden. Gleichzeitig wurde anerkannt, dass punktueller Reformbedarf besteht, um die Glaubwürdigkeit des PRG zu stärken und zusätzliche Regulierungen zu verhindern.
Diskutiert wurden zudem Abgrenzungsfragen bei der Bündelung von Einzelleistungen zu Pauschalreisen sowie eine mögliche Ausdehnung der Kundengeldabsicherung auf Einzelleistungen. Ebenfalls intensiv behandelt wurden mögliche Sanktionen gegenüber Marktteilnehmern, die ihrer Pflicht zur Kundengeldabsicherung nicht nachkommen. Weitere Themen waren die Ausgestaltung der Absicherungsmodelle, Transparenzanforderungen, die Bemessung des Fondskapitals sowie der Umgang mit Spezialfragen im Konkursfall (z. B. Gutscheine, Rückerstattungsfristen oder Geschäftsreisen, die Teil eines Pauschalarrangements sind).
Der Austausch wird fortgesetzt: Ein weiterer Roundtable ist für Februar 2026 geplant. Ziel ist es, offene Punkte zu klären, gemeinsame Positionen zu definieren und diese abgestimmt in den politischen Prozess einzubringen.
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Vereinfachung: Administration der Mehrwertsteuer
Für Reisebüros, welche weniger als CHF 5‘005‘000 Umsatz pro Jahr erzielen, besteht die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer nur noch einmal im Jahr einzureichen. Bedingung ist, dass alle früheren und zukünftigen Abrechnungen termingerecht eingereicht und bezahlt wurden.
Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen können auch bei der jährlichen Abrechnung zu den üblichen Bedingungen erstellt werden. Die jährliche Abrechnung muss bis am 28. Februar des Folgejahres eingereicht sein.
Möchte ein Reisebüro ab 2026 auf die jährliche Abrechnung umstellen, muss dies bis am 28. Februar 2026 im ePortal eingegeben werden.
Bei einer jährlichen Abrechnung verlangt die ESTV quartalsweise Ratenzahlungen, die Raten werden von der ESTV festgelegt. Da Reisebüros üblicherweise einen Vorsteuer Überhang haben, das heisst, jeweils Rückerstattungen erhalten, würde die Minimumrate verrechnet. Diese beläuft sich auf CHF 500 pro Quartal bei effektiver Abrechnung, CHF 1‘000 pro Semester bei Saldosteuer. Da die ESTV nur die Zahlung in einer Richtung kennt, müsste ein Reisebüro für 3 Quartale Ratenzahlungen leisten, die vierte Rate fällt dann mit der Jahresabrechnung zusammen und resultiert normalerweise in einer Rückerstattung.
Ein Reisebüro muss sich also überlegen, ob die administrative Ersparnis grösser ist als das temporäre Bezahlen von drei Quartalsraten à CHF 500, welche mit der Jahresabrechnung wieder rückerstattet werden.
- Yves Bruttin
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Es hat noch Platz: Melde dich jetzt für die FESPO-Weltreise an!
Erlebe am Donnerstag, 29. Januar 2026, von 17:00 – 19:00 Uhr eine inspirierende Studienreise durch die ganze Welt, kompakt, interaktiv und genussvoll. In Kooperation mit der FESPO und dem TravelMagazin laden wir dich herzlich zum neuen, interaktiven SRV-Format ein - der FESPO-Weltreise.
Was dich erwartet:
Learn the destination – taste the destination
👉 Tauche in 15-minütige Destinations-Crashkurse ein, erhalte spannende Insights und aktuelle Updates direkt von Spezialist:innen unserer Reisebranche.
👉 Über 30 Präsentationen stehen zur Auswahl und finden 5-mal hintereinander parallel statt. Du hast die Möglichkeit, 5 Präsentationen deiner Wahl zu besuchen. Die Übersicht der Präsentationen und Destinationen findest du hier.
👉 Lass den Abend ausklingen bei einem kulinarischen Tasting mit Highlights aus den vorgestellten Ländern.
Wann & wo?
📅 Donnerstag, 29. Januar 2026
🕔 17:00 – 19:00 Uhr
📍 Messe Zürich-Oerlikon, Halle 3 – Reisetreffpunkt (Stand 3.051)
Kosten & Anmeldung: Die Teilnahme ist kostenlos und für dich als angemeldetes SRV-Mitglied ist sogar der Eintritt zur FESPO inklusive.
👉 Melde dich jetzt hier an
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Spannendes ECTAA-Webinar: Zahlungen in NDC meistern
Die ECTAA, European Travel Agents’ and Tour Operators’ Associations, lädt dich am 22. Januar 2026 zu einem wichtigen Webinar ein, das sich mit den Chancen und Herausforderungen von Zahlungen im NDC-Umfeld befasst.
Die Zahlungsabwicklung zwischen EDIFACT, dem internationalen Standard für den elektronischen Datenaustausch, und NDC ist komplex. Branchenexperten zeigen dir die zentralen Unterschiede und aktuellen Herausforderungen auf, unter anderem:
- die wichtigsten Herausforderungen für Airlines bei der Abwicklung von Zahlungen über Reisebüros
- die Hürden für Agenturen bei der Verarbeitung von Airline-Zahlungen
Mit Experten aus der Branche: Esperanza Fernandez, Mastercard & Marco Sequeira, Alive Travel, S.A.
📅 Datum: 22. Januar 2026
⏱️ Zeit: 11:00 – 12:00 Uhr (CET)
👉 Jetzt anmelden
Noch mehr zum Thema? NDC und Zahlungsprozesse im Vertrieb stehen auch im Fokus des ECTAA Travel Distribution Summit am 10.–11. Februar 2026 in Brüssel.
Hier kannst du dich für den Summit anmelden.
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Wir freuen uns sehr, ein neues Passivmitglied in unserem SRV-Netzwerk aufnehmen zu dürfen:
Staatliches Israelisches Tourismusbüro Auguste-Viktoria-Str 74-76 D - 14193 Berlin Tourismus | Ministry of Foreign Affairs
Das Staatliche Israelische Tourismusbüro in Berlin fördert den Tourismus nach Israel in den Märkten Deutschland, Österreich und Schweiz. Es informiert über Reiseangebote und arbeitet eng mit Partnern der Tourismusbranche zusammen, um den Tourismus nachhaltig zu stärken.
Falls ein Mitglied gegen die Aufnahme dieser Firma Einsprache erheben möchte, hat dies bis zum 7. Februar 2026 unter Angabe des Grundes schriftlich bei der Geschäftsstelle zu erfolgen.
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Beste Grüsse, euer SRV-Team
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